Ratgeber · Kennzeichen

Rotes Kennzeichen, Kurzzeit­kennzeichen oder Zulassung: Welche Kennzeichen bei der Überführung?

Die Kennzeichenfrage entscheidet, ob eine Überführung am Abholtag reibungslos startet oder der Fahrer vor einem stehenden Fahrzeug wartet. Hier steht, welche Variante für welche Fahrt passt und was vorher bereitliegen muss.

Das Wichtigste in Kürze
  • Zugelassene Fahrzeuge fahren mit ihrem eigenen Kennzeichen; der Fahrer braucht nur die Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Nicht zugelassene Fahrzeuge werden mit dem roten Händlerkennzeichen des Kfz-Betriebs oder mit einem Kurzzeitkennzeichen überführt.
  • Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage und setzt eine Versicherungsbestätigung (eVB) voraus; ohne gültige Hauptuntersuchung sind die Fahrten eingeschränkt.
  • Kennzeichen, Papiere und Versicherungsnachweis müssen am Abholtag vollständig vorliegen, sonst startet die Fahrt nicht.

Fall 1: Das Fahrzeug ist zugelassen

Der einfachste Fall, typisch für Fuhrparks, Leasingfahrzeuge, Werkstattfahrten und Kundenfahrzeuge: Das Fahrzeug trägt sein reguläres Kennzeichen, die Haftpflichtversicherung des Halters gilt für die Fahrt. Der Überführungsfahrer benötigt die Zulassungsbescheinigung Teil I (den Fahrzeugschein), die er während der Fahrt mitführt, sowie eine Beauftragung durch den Halter oder dessen Vertreter. Ob die Vollkaskoversicherung des Halters Schäden während einer Überführung durch einen externen Fahrer deckt, sollte der Fuhrpark vorab mit seinem Versicherer klären; viele Verträge sehen das vor, manche schließen berufsmäßige Fahrer aus.

Fall 2: Rotes Händler­kennzeichen

Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können sich von der Zulassungsbehörde ein rotes Kennzeichen zuteilen lassen, erkennbar an der Kennzeichennummer, die mit 06 beginnt. Es ist für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen gedacht und wird zusammen mit einem Fahrzeugscheinheft geführt, in das jede Fahrt mit Fahrzeug, Datum und Fahrer eingetragen wird. Der Versicherungsschutz läuft über die Versicherung des Betriebs, dem das Kennzeichen zugeteilt ist.

In der Praxis ist das rote Kennzeichen für Autohäuser die bequemste Lösung: keine Gebühren pro Fahrt, keine Wartezeit bei der Zulassungsstelle. Voraussetzung ist, dass der Betrieb die Fahrt beauftragt, den Fahrer im Fahrzeugscheinheft einträgt und Kennzeichen samt Heft am Abholtag übergibt. Nach der Überführung gehen Kennzeichen und Heft an den Betrieb zurück.

Fall 3: Kurzzeit­kennzeichen

Steht kein rotes Kennzeichen zur Verfügung, etwa bei Privatverkäufen, Fahrzeugen von Fuhrparks ohne Zulassung oder Rückläufern, deren Zulassung bereits erloschen ist, kommt das Kurzzeitkennzeichen zum Einsatz. Es wird bei der Zulassungsstelle beantragt, in vielen Landkreisen auch online, und gilt ab dem Ausgabetag maximal fünf Tage. Das Ablaufdatum steht im gelben Feld am rechten Rand.

Dafür werden benötigt: die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder vergleichbare Nachweise), eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) speziell für das Kurzzeitkennzeichen, ein Identitätsnachweis des Antragstellers und in der Regel eine gültige Hauptuntersuchung. Fehlt die Hauptuntersuchung, sind Fahrten nur eingeschränkt zulässig, etwa zur Prüfstelle oder Werkstatt. Kosten entstehen für die Verwaltungsgebühr, die Schilder und die Versicherung.

Fall 4: Ausfuhrkennzeichen

Für Fahrzeuge, die ins Ausland verkauft und dorthin überführt werden, gibt es das Ausfuhrkennzeichen mit rotem Feld am rechten Rand. Es wird für einen festgelegten Zeitraum ausgestellt und erfordert eine eigene Versicherung sowie eine gültige Hauptuntersuchung. Für innerdeutsche Überführungen spielt es keine Rolle.

Übersicht: Welches Kennzeichen für welche Fahrt?

SituationKennzeichenWas bereitliegen muss
Fuhrpark-, Leasing- oder Kundenfahrzeug, zugelassenEigenes KennzeichenZulassungsbescheinigung Teil I, Beauftragung
Neu- oder Gebrauchtwagen eines Autohauses, nicht zugelassenRotes Händlerkennzeichen (06)Kennzeichen, Fahrzeugscheinheft mit Eintrag, Fahrzeugpapiere
Fahrzeug ohne Zulassung, kein rotes Kennzeichen verfügbarKurzzeitkennzeichenKennzeichen mit Bescheinigung, eVB, Fahrzeugpapiere, Hauptuntersuchung
Fahrzeug wird ins Ausland überführtAusfuhrkennzeichenKennzeichen, Versicherung, Hauptuntersuchung, Ausfuhrpapiere

Was der Fahrer immer dabeihaben muss

  • Führerschein der passenden Klasse (für Pkw und Transporter bis 3,5 Tonnen: Klasse B)
  • Fahrzeugpapiere beziehungsweise das Fahrzeugscheinheft zum roten Kennzeichen
  • Beauftragung oder Vollmacht des Auftraggebers, damit die Berechtigung bei einer Kontrolle nachweisbar ist
  • Versicherungsnachweis beim Kurzzeitkennzeichen
  • Das Übergabeprotokoll, ausgefüllt bei Abholung

Checkliste für die Disposition vor der Abholung

  • Kennzeichenvariante mit dem Überführungsdienst abgestimmt
  • Rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen samt Unterlagen am Abholort hinterlegt
  • Fahrzeugpapiere, Schlüssel und Zubehör vollständig
  • Tank- oder Ladestand ausreichend für die erste Etappe
  • Empfänger am Zielort über das Zeitfenster informiert
Stand: August 2026. Die Regeln zu Kennzeichen ergeben sich aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und können sich ändern. Dieser Beitrag gibt die gängige Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Auskünfte Ihrer Zulassungsbehörde.

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